Präambel
Die Gebrüder Schulte GmbH & Co. KG ist sich ihrer gesellschaftlichen, ökologischen und unternehmerischen Verantwortung bewusst. Als Unternehmen verpflichtet sich Gebrüder Schulte GmbH & Co. KG (im Folgenden "das Unternehmen") dazu, das Lieferkettengesetz einzuhalten und seinen Teil zur Einhaltung der Menschenrechte und Umweltstandards in seiner Lieferkette beizutragen. Um dieses Ziel zu erreichen, haben wir einen Verhaltenskodex erstellt, der die Verhaltensregeln und Standards für unsere Lieferanten und Partner enthält. Um dies zu gewährleisten, erwartet die Gebrüder Schulte GmbH & Co. KG, dass auch ihre Lieferanten die nachfolgenden Mindeststandards einhalten und auf deren Erfüllung in der gesamten Lieferkette hinarbeiten. Der Lieferant sichert zu ein Beschwerdeverfahren hinsichtlich der genannten Punkte zu etablieren und alle Beteiligten vor möglichen Vergeltungsmaßnahmen zu schützen.
Zu diesen Prinzipien zählen insbesondere, jedoch nicht abschließend:
1. Menschenrechte und Arbeitsbedingungen
Das Unternehmen respektiert die Menschenrechte und sorgt mit seinen Partnern dafür, dass sie in unserer Lieferkette eingehalten werden. Wir verpflichten uns, Diskriminierung, Zwangsarbeit und Kinderarbeit in jeglicher Form zu vermeiden.
Das Verbot der Kinderarbeit ist einzuhalten. Im Rahmen von Jugendarbeit sind die entsprechenden gesetzlichen Schutzvorschriften zu beachten. Der Lieferant hat für die Abschaffung von Kinderarbeit einzutreten.
Jede Art der Förderung und Durchführung von Zwangsarbeit und Sklaverei ist zu unterlassen. Der Lieferant hat für die Beseitigung aller Formen von Zwangsarbeit einzutreten.
Wir stellen sicher, dass unsere Lieferanten und Partner die internationalen Arbeitsstandards, wie sie in den ILO-Kernarbeitsnormen festgelegt sind, einhalten.
2. Achtung von Arbeitnehmerbelangen
Grundlegende Arbeitnehmerbelange sind auf allen Ebenen zu beachten und entsprechend erforderliche Maßnahmen zu ergreifen. Hierzu zählen insbesondere Maßnahmen zur Förderung und Sicherstellung der Gesundheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, der Sicherheit am Arbeitsplatz, der Einhaltung von Mindestlohngesetzen, der Koalitionsfreiheit und ein Diskriminierungsfreies Arbeitsumfeld. Der Lieferant hat die Vereinigungsfreiheit und die wirksame Anerkennung des Rechts auf Kollektivverhandlungen zu wahren und für die Beseitigung von Diskriminierung bei Anstellung und Erwerbstätigkeit einzutreten.
3. Umweltstandards
Das Unternehmen setzt sich dafür ein, die Umweltbelastung in unserer Lieferkette zu minimieren. Wir erwarten von unseren Lieferanten und Partnern, dass sie sich an unsere Umweltstandards halten, einschließlich der Einhaltung geltender Umweltgesetze und -vorschriften, der Vermeidung von Umweltverschmutzung und der Förderung von Nachhaltigkeit. Darüber hinaus sind Maßnahmen zu ergreifen, die im Rahmen der globalen und gesellschaftlichen Verantwortung geboten sind und den Umweltschutz allgemein fördern. Der Lieferant hat im Umgang mit Umweltproblemen dem Vorsorgeprinzip zu folgen, hat ein größeres Umweltbewusstsein zu fördern und die Entwicklung und Verbreitung umweltfreundlicher Technologien zu beschleunigen. Der Lieferant hat seine ökologische Leistung zu bestimmen. Der Lieferant legt Umweltziele fest, die die geltenden gesetzlichen und sonstigen Anforderungen sowie die ökologischen Auswirkungen auf seine Geschäftstätigkeit, Produkte und Dienstleistungen berücksichtigen, um die ökologischen Auswirkungen zu reduzieren und um Ressourcen und Kosten zu sparen. Die globalen Leitprinzipien hierbei sind:
1) Treibhausgasemissionen, Energieeffizienzen und erneuerbare Energien
2) Wasserqualität und Verbrauch
3) Luftqualität
4) Nachhaltiges Ressourcenmanagement und Abfallreduzierung
5) Verantwortungsbewusstes Chemikalienmanagement
4. Ethik und Integrität
Das Unternehmen verpflichtet sich, ethisch und integer zu handeln. Wir erwarten von unseren Mitarbeitern, Lieferanten und Partnern, dass sie sich an hohe ethische Standards halten, einschließlich der Vermeidung von Bestechung, Korruption und anderen unethischen Praktiken. In Anlehnung an das Übereinkommen der Vereinten Nationen (UN) gegen Korruption und diesbezüglich geltende nationale Vorschriften ist sicherzustellen, dass alle Arten der Korruption unterlassen und verhindert werden. Einladungen und Geschenke sind nur in angemessenen Umfang zulässig und dürfen nicht zu einer Beeinflussung der geschäftlichen Beziehung führen. Jegliche Art von Interessenkonflikt ist zu vermeiden. Der Lieferant hat gegen alle Arten der Korruption, einschließlich Erpressung und Bestechung, einzutreten.
Wir stellen sicher, dass unsere Lieferanten und Partner die gleichen hohen Standards einhalten wie wir.
5. Transparenz und Kommunikation
Das Unternehmen verpflichtet sich, transparent zu sein und regelmäßig über unsere Fortschritte in Bezug auf die Einhaltung des Lieferkettengesetzes und unseres Verhaltenskodex zu berichten. Wir erwarten von unseren Lieferanten und Partnern, dass sie uns über ihre Fortschritte in Bezug auf die Einhaltung des Lieferkettengesetzes und ihrer eigenen Verhaltensregeln und Standards informieren.
6. Wettbewerbskonformes Verhalten
Die geltenden nationalen und internationalen Wettbewerbsgesetze sind einzuhalten. Hierbei werden insbesondere auf die Grundsätze des fairen Wettbewerbs und das Verbot wettbewerbsverzerrender Absprachen hingewiesen.
7. Durchsetzung
Das Unternehmen wird Verstöße gegen unseren Verhaltenskodex nicht tolerieren und wird angemessene Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass er eingehalten wird. Wir erwarten von unseren Lieferanten und Partnern, dass sie Verstöße gegen unseren Verhaltenskodex melden und mit uns zusammenarbeiten, um sicherzustellen, dass er eingehalten wird.
8. Vermeidung der Verwendung von Konfliktmineralien
Es sind Maßnahmen zu ergreifen, die die Verwendung von Konfliktmineralien, also Mineralien die direkt durch oder unter Inkaufnahmen von Menschenrechtsverstößen gewonnen werden, vermeiden
Stand: 14.06.2023
Andrea Schulte
Geschäftsführende Gesellschafterin